AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GASTAUFNAHMEVERTRAG
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Lenk Lodge (marasphere AG). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Lenk Lodge.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Lenk Lodge zustande. Die Lenk Lodge behält sich das Recht vor, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind die Lenk Lodge und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gegenüber der Lenk Lodge zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Lenk Lodge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Lenk Lodge haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Lenk Lodge beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Lenk Lodge auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die Lenk Lodge ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Lenk Lodge zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Lenk Lodge an Dritte.
Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können von der Lenk Lodge geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Lenk Lodge dem zustimmt.
Rechnungen der Lenk Lodge ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Lenk Lodge ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Lenk Lodge berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Die Lenk Lodge ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Lenk Lodge aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden vom mit der Lenk Lodge geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Lenk Lodge. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Lenk Lodge oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen der Lenk Lodge und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Lenk Lodge auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Lenk Lodge ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Lenk Lodge oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Lenk Lodge die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Rücktritt der Lenk Lodge
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Lenk Lodge in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Lenk Lodge auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Lenk Lodge gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die Lenk Lodge ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Lenk Lodge ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Lenk Lodge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Lenk Lodge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Lenk Lodge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Lenk Lodge zuzurechnen ist. Ein Verstoss gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 liegt vor.
Die Lenk Lodge hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt der Lenk Lodge entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Lenk Lodge spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Lenk Lodge für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) und ab 18.00 Uhr 100% in Rechnung stellen.
Haftung der Lenk Lodge
Die Lenk Lodge haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lenk Lodge zurückzuführen sind. Sollte es zu Störungen oder Mängeln an den Leistungen kommen, wird die Lenk Lodge bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Lenk Lodge.
Ausschliesslicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist der Sitz der Lenk Lodge.
Es gilt schweizerisches Recht.
Lenk, im November 2024